Bestattungen - Labrenz GmbH

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   Bestattungsinstitut
... Ihr starker Partner in Neustadt an der Weinstraße & umgebung.
"Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren."

-Johann Wolfgang von Goethe-
Leistungen
Wir kümmern uns auf Wunsch und erledigen alle Besorgungen von Dokumenten und Maßnahmen

wir veranlassen Bestattungen jeglicher Art

wir halten eine große Auswahl an Särgen, Urnen und Ausstattungen bereit

wir formulieren Todesanzeigen, Trauerdrucksachen und sorgen für deren
Veröffentlichung und deren Versand

wir rechnen mit Sterbekassen und Versicherungen ab

wir erledigen für Sie alle Behördengänge

wir liefern dekorativen Blumenschmuck, Kränze
und Grabdekorationen

wir kümmern uns um Ihre Bestattungsvorsorge

Für die Bearbeitung der personenstandsrechtlichen und versicherungstechnischen Formalitäten ist das Bestattunginstitut Labrenz bei einem Todesfall vorbildlich.

 

Unmittelbare Maßnahmen im plötzlichen Todesfall:

Bei einem Trauerfall in der Wohnung benachrichtigen Sie zu erst Ihren Hausarzt, oder den nächst erreichbaren Arzt.
Der Arzt bestätigt den Angehörigen durch die Todesbescheinigung den Tod  des Verstorbenen.
Halten Sie den Personalausweis des/der Verstorbenen bereit.
Nehmen Sie danach mit uns Kontakt auf.


In unseren Ausstellungsräumen bieten wir Ihnen eine große Auswahl an schönen Särgen und Urnen sowie Wäsche.


24-Stunden Hotline
+49 171 820 29 50
Häufig gestellte Fragen...

Wie hoch sind die Kosten einer Beerdigung?


Eine einfache Beerdigung liegt zwischen 1.500,- € bis 2.500,- €.

 

Welche Unterlagen werden benötigt um die Beurkundung durchführen zu können?


Personalausweis des/der Verstorbenen


Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein


bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch


Personalausweis des/der Verstorbenen





Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein





bei Ledigen: die Geburtsurkunde






bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch





ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen


bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
                            oder Auszug aus dem Familienbuch









bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Orginal zur Bekundung des Sterbefalls vorzulegen!

Des weiteren wird noch benötigt:

die Versichertenkarte der Krankenkasse

falls vorhanden: ein vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag/ Sterbegeldversicherung

sowie sonstige Versicherungsunterlagen: Rentenbescheid, Betriebsrentenbescheid












































Kontaktformular









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